Erste Schritte

Nachdem Sie Kontakt zu mir aufgenommen haben, vereinbaren wir einen ersten Gesprächstermin. Dieses Erstgespräch dauert etwa 50 Minuten. In dieser Zeit können Sie Ihr Anliegen schildern und Fragen ansprechen, die Ihnen wichtig sind. Außerdem nehme ich Ihre persönlichen Daten auf, und wir besprechen die Formalitäten und den möglichen Ablauf einer Behandlung. Sie erhalten von mir in der Regel einige Fragebögen, die Sie zu Hause in Ruhe bearbeiten können.

Bevor Sie sich für eine Psychotherapie bei mir entscheiden, werden üblicherweise noch etwa vier weitere sogenannte Probatorische Sitzungen (Testsitzungen) vereinbart. Diese Zeit nutze ich, um mir ein Bild von Ihrer Situation und Ihrer Zielvorstellung zu machen. Zudem wird in diesen Sitzungen die Diagnose geklärt und das therapeutische Vorgehen besprochen. Der Fokus liegt dabei auf der Klärung Ihrer persönlichen Ziele und auf den Möglichkeiten, diese mit Hilfe von Psychotherapie zu erreichen. Erst dann entscheiden Sie und ich über die Aufnahme einer Psychotherapie. Die übliche Behandlungsfrequenz liegt bei einer Sitzung à 50 Minuten in der Woche; auch 14-tägige Termine sind möglich. Es kann jedoch auch ein davon abweichendes Vorgehen angezeigt sein.


Kostenübernahme

Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie. Zudem bin ich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) im Arztregister eingetragen und zugelassen. Damit bin ich berechtigt, Psychotherapie durchzuführen und erfülle die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Krankenkassen, Privatversicherungen und Beihilfe.

Gesetzlich versicherte Patienten: Ich bin zugelassen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Das bedeutet, dass alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen. Dafür ist allerdings zwingend erforderlich, dass Sie zu Beginn eines jeden Quartals Ihre Versichertenkarte vorlegen.

Privatpatienten und Selbstzahler: Bei Privatpatienten und Selbstzahlern, auch Beihilfeberechtigten, richten sich die Kosten der Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie unter diesem Link auf der Internetpräsenz der Psychotherapeutenkammer NRW einsehen können:

  Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten (PDF-Dokument *)

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten. Im Einzelfall ist das abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte erfragen Sie Ihre Konditionen bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Falls Sie die Kosten einer Beratung bzw. einer psychotherapeutischen Behandlung selbst übernehmen möchten, entfallen für Sie die bürokratischen Hürden einer Antragsstellung auf Kostenübernahme.



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